Lüftungsanlagen

Reinigung

Zuluft und Abluft Reinigung von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen)

Stark verschmutzte Klima- und Lüftungsanlagen bieten einen idealen Nährboden für Bakterien und Schimmelpilze. Diese können zu unangenehmen Gerüchen, Allergien oder zu allgemeinem Unwohlsein führen. Die entstehende Brandgefahr durch Verunreinigungen (Staub) ist ein weiterer Aspekt die Anlage sauber zu halten. Stark verschmutzte Kanalsysteme erhöhen den Strömungswiderstand, führen zu einem erhöhten Energieaufwand und vermindern erheblich den Leistungsgrad der Anlage. Auf Wunsch und bei Vorschreibungen für mikrobakterielle Untersuchungen können wir Ihnen nun auch diese gerne Durchführen oder weiterempfehlen.

ÖNORM H 6021 - Lüftungstechnische Anlagen - Reinhaltung und Reinigung
Diese ÖNORM ist mit ÖNORM EN 15780 anzuwenden. In der vorliegenden ÖNORM werden Hinweise zur Anwendung des informativen Teiles der ÖNORM EN 15780 wie Maßnahmen zur Reinhaltung und Reinigung bei der Planung, Lieferung, Lagerung, Montage und laufenden Kontrolle der lüftungstechnischen Anlagen gegeben

ÖNORM EN 15780 - Lüftung von Gebäuden - Luftleitungen - Sauberkeit von Lüftungsanlagen
Diese Europäische Norm gilt sowohl für neue als auch für bereits vorhandene Lüftungs- und Klimaanlagen und definiert die Kriterien für die Beurteilung der Sauberkeit sowie die Reinigungsverfahren für diese Anlagen; die Überprüfung der Wirksamkeit der Reinigung gilt auch für Produkte, die EN 1505, EN 1506, EN 13053, EN 13180 und EN 13403 entsprechen und in Klima- und Lüftungsanlagen für von Menschen genutzte Räume innerhalb des Anwendungsbereichs des CEN/TC 156 verwendet werden. Diese Europäische Norm gilt nicht für Anlagen für industrielle Verfahren. Die Sauberkeit von Lüftungsanlagen ist wichtig für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen, den Energieverbrauch, die Nutzungsdauer der Anlage sowie für die Sauberkeit von Betriebsabläufen oder Prozessen, die im belüfteten Bereich ausgeführt werden. Überlegungen bezüglich des Austauschs von Komponenten als Alternative zur Reinigung (z. B. im Falle von flexiblen Luftleitungen und Luftfiltern) wurden ebenfalls einbezogen.

Allgemeine Anforderungen an Reinigungstechniken ÖNORM EN 16282
- Aus Gründen der technischen Sicherheit müssen Komponenten im Luftstrom so konstruiert sein, dass sie einer konstanten Temperatur von mindestens 60 °C standhalten. Aus diesem Grund kann eine Kühlung der abgesaugten Luft erforderlich sein.
- Die Installation muss für Wartungs- und Reinigungsarbeiten leicht zugänglich sein.
- Komponenten, die mit UV-Strahlung oder Ozon in Berührung kommen, sollten aus geeigneten Materialien hergestellt sein.
- Wenn auf Bodenhöhe Ozon freigesetzt wird, müssen die Konzentrationen unter den geltenden Grenzwerten liegen.
- Wenn Ozonsensoren verwendet werden, müssen sie mit „OZONSENSOR“ gekennzeichnet sein und über ein einzigartiges, rückverfolgbares Eichungszertifikat verfügen.
- Die Verbindungen zwischen Ozongenerator und Fettkanal müssen alle zehn Meter mit „OZON“ gekennzeichnet sein.

Gesetzliche Lage:
Arbeitsstättenverordnung - Mechanische Be- und Entlüftung
§ 27 (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu erhalten.

§ 13 (1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
1. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
2. Alarmeinrichtungen
3. Klima- oder Lüftungsanlagen
4. Brandmeldeanlagen

§ 13 (5) Über die Prüfungen nach Abs. 1 bis 3 sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens drei Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren. Die Aufzeichnungen über die Prüfung von Löschgeräten können entfallen, wenn Prüfdatum und Mängelfreiheit durch einen Aufkleber bestätigt werden.

Gemäß § 13 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) müssen Arbeitsstätten regelmäßig auf ihre Sicherheit und Gesundheitsverträglichkeit überprüft werden. Der Überprüfungsbefund nach § 13 AStV ist ein Dokument, das die Ergebnisse dieser Überprüfung zusammenfasst. Der Befund enthält eine Bewertung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Der Überprüfungsbefund ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Arbeitsstätten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet sind.

Unsere Leistungen:

  • Erfassung und Beurteilung der raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) und des Verschmutzungsgrades
  • Austausch, Reparatur & Bestellung der benötigten Filter (z.B. Taschenfilter)
  • Einbau von Revisionsdeckeln
  • Erneuerung von Keilriemen
  • Lüftungsreinigung Abluft, Fortluft & Zuluft
  • Reinigung der Kanäle (Wohnraumlüftung bis Industrieanlage)
  • Abklatschtest zur Keimbestimmung (Oberflächenuntersuchung)
  • Reinigung von Hallendecken & Deckensysteme
  • Reinigung bei Brandschäden im Eigenheim oder Unternehmen
  • Entsorgung der gesundheitsgefährdenden Rückstände
  • Bestätigung der Reinigung
  • Wartung (Fotodokumentation und Protokoll)
  • Überprüfungsbefund § 13 AStV (Arbeitsstättenverordnung)

Wartungsplan Auszug aus ÖNORM H 6021 (in Verbindung mit ÖNORM EN 15780), H 6030* ÖNORM EN 16282

Ventilator Überprüfung / Reinigung alle 12 Monate
Lüftungskanäle Überprüfung / Reinigung alle 12 Monate
Schalldämpfer Überprüfung alle 12 Monate
Klappen Überprüfung / Reinigung alle 12 Monate
Filter Überprüfung alle 3 Monate
Filter Austauschung alle 12 Monate
Wärmetauscher / Heizregister Überprüfung / Reinigung alle 12 Monate
Dunstabzugshauben Reinigung täglich, wöchentlich
Dunsthaubenfilter Reinigung täglich, wöchentlich
Selbstreinigende Hauben Überprüfung / Reinigung alle 12 Monate
Küchendecken Reinigung alle 12 Monate

 

* Zurückgezogen 2017-11-01 - NEU: ÖNORM EN 16282

 

Das könnte Sie auch interessieren:

» Fettkanal- und Dunstabzugreinigung in Großküchen
» Photovoltaik-/ Solarthermieanlagen

Robert Kronreif
Bereich GSH
Installateurmeister
Photovoltaikplaner

M: +43 650 / 8156050
T: +43 6245 / 81560
r.kronreif@rws-hallein.at